Wer denkt, dass Leasing nur für Objekte wie Maschinen und Fahrzeuge funktioniert, der irrt. Denn es gibt zum Beispiel auch Leasingverträge über Milchkühe im Milchviehbetrieb. Der Clou dabei - Grundsätzlich werden auch Milchkühe - rein wirtschaftsrechtlich - als „Sache“ betrachtet, also vergleichbar mit z. B. einer Maschine. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer solcher Tiere beläuft sich auf 36 Monate, der Restwert bemisst sich - so grausam es klingen mag - am „Schlachtwert“ der Kühe; angesetzt werden im konkreten Fall rd. 20 % der Anschaffungswerte; diese können - im Gegensatz zu Maschinen - aber durchaus variieren, z.B. in Abhängigkeit vom Gewicht. Die Abwicklung eines solchen Engagements verläuft dann branchentypisch „normal“, also ohne tierspezifische Besonderheiten, die es zu berücksichtigen gälte. Insofern muss auch niemand „Angst“ haben vor „Milchkuh-Leasing“. Darüber hinaus existiert grundsätzlich die Möglichkeit, sich in der gesamten Bandbreite des Nutzvieh-Leasings zu engagieren, also durchaus auch z.B. bei „Legehennen“.